Rechtliche Grundlagen
Seit dem 01. Mai 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit osteuropäischer Firmen gestattet, Pflegepersonal und Haushaltshilfen u.a. nach Deutschland zu entsenden. Die Kräfte sind legal in ihrem Heimatland Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie z.B. die Bescheinigung A1 und eine gültige EU-Krankenversicherung. Mit diesem amtlichen Vordruck (A1) weist die Pflege- oder Haushaltshilfe nach, dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung gelten, sondern die des Herkunftslandes.
Bundessozialrecht
Ist ein Einkommen/Vermögen zu gering oder nicht vorhanden oder sind Leistungen von anderen nicht zu erlangen, wird staatliche Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) gewährt, damit dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglicht wird, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 SGB XII).
Bei der Hilfe zur Pflege gilt ein genereller Vorrang der häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen (§ 63SGB XII). Dieser Vorrang ist schon für alle staatlichen Leistungen nach diesem Gesetz in § 13 SGB XII formuliert.
Nach § 65 SGB XII ist die Heranziehung einer Pflegekraft geregelt. Damit ist eine berufsmäßig tätige Pflegekraft gemeint, dies entspricht etwa der "Pflegesachleistung" der Pflegeversicherung, die eigentlich eine Pflegedienstleistung ist. Die Pflegekraft muss nicht etwa bei einer Sozialstation beschäftigt sein, sondern kann auch direkt vom Pflegebedürftigen beschäftigt werden (§ 66 Abs. 4 Satz2 SGB XII). Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen zu, also auch bei "Pflegestufe 0". Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
Ist die Realisierung der häuslichen Pflege deutlich teurer als die vollstationäre Pflege, darf die Übernahme der Kosten insgesamt abgelehnt werden (§ 9 Abs.2 SGB XII). Das bedeutet in der Umkehrung, dass die günstigere häusliche Pflege übernommen werden muss.
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